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Prof. Dr. jur. Dirk M. Barton

JURA-COACHING
Bonn/Köln

Das bewährte juristische Repetitorium im Einzelunterricht oder in der Kleingruppe

Zu meiner Person

Seit mehr als 30 Jahren bereite ich Examenskandidatinnen bzw. Examenskandidaten auf das erste und zweite juristische Staatsexamen vor und zwar im Einzelunterricht oder in Kleingruppen von maximal 3 Teilnehmern.

Mit dieser Form der individuellen Vorbereitung habe ich bereits während meiner früheren Assistententätigkeit an der Universität Köln begonnen und auch bis heute unverändert beibehalten.

Zugegeben, diese Form der Vorbereitung ist nicht vergnügungssteuerpflichtig, da sie von den Teilnehmern Einsatz, Durchhaltevermögen und die uneingeschränkte Bereitschaft verlangt, ständig mitzuarbeiten. Bei dieser Form der Vorbereitung ist man permanent gefordert, denn kein Teilnehmer kann sich hinter dem breiten Rücken des Vordermanns verstecken! Aber sie ist mit die Grundlage für eine effiziente Examensvorbereitung. „Prädikatsexamina“ und selbst befriedigende Examina fallen nun einmal nicht vom Himmel, sondern müssen hart erarbeitet werden.

Jura-Coaching - was heißt das?

  • Zunächst ein ausführliches Orientierungsgespräch vor Kursbeginn
  • Einzel-Betreuung oder Kleingruppen bis max. 3 Teilnehmern
  • Aufzeichnung auf Tonträger
  • Individueller Arbeitsplan
  • Ständiges mündliches Formulieren der Teilnehmer, nicht nur Hören
  • Schriftliche Bearbeitung von Examinatorien
  • Rhetorik-Training
  • Crash-Kurs vor bzw. zwischen den Examensklausuren
  • Im Anschluss an die Examensklausuren: Spezielle Vorbereitung auf die mündliche Prüfung; Vortrag, simuliertes Prüfungsgespräch

Was ist das Ziel?

Je näher das Examen rückt, um so größer wird die Sorge, wie die Stofffülle zu bewältigen ist, die im Laufe der vergangenen Jahrzehnte deutlich umfangreicher geworden ist. Auch führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass die Anforderungen proportional zur Stofffülle gestiegen sind. Diese Form der Examensvorbereitung soll die verständliche Angst vor dem Examen zumindest minimieren.

Warum Einzelcoaching oder Kleingruppen von max. 3 Teilnehmern?

Weil so ständig auf den individuellen Leistungsstand eingegangen werden kann. Leistungsdefizite werden schnell erkannt und zielgerichtet aufgearbeitet.

Der Examens-Stoff wird dabei im Dialog erarbeitet.

Problemkreise und Lösungsstrukturen werden von den Kandidaten mündlich wiederholt. Nicht nur hören, sondern selbst formulieren! Die Aufzeichnung der Unterrichtsblöcke auf Tonträger erleichtert dabei nicht nur die Nachbearbeitung, sondern ermöglicht gleichzeitig die Überprüfung des eigenen Leistungsstandes. Und: man verliert so die „Angst vor der eigenen Stimme“.

Viele werden sich jetzt fragen, worin eigentlich meine Motivation für diese Form der individuellen Vorbereitung besteht, die zeitaufwendiger als der Unterricht in größeren Gruppen ist.

Ganz einfach: Immer noch darin, fundiertes Examenswissen zu vermitteln, jeden einzelnen auf dem Weg zu begleiten, auf dem sie oder er sich zu einer Persönlichkeit entwickelt, die später selbstbewusst als Juristin oder Jurist tätig wird.

Mit vielen ehemaligen Teilnehmern, die heute als Richter, Staatsanwalt, als Rechtsanwalt oder in Ministerien tätig sind, besteht noch heute ein freundschaftlicher Kontakt.

Wie wird der Examensstoff erarbeitet?

Ganz wesentlich: die examensrelevanten Klausurstrukturen und Problemkreise werden integrativ und gebietsübergreifend durchgearbeitet und nicht nur nach Einzelgebieten.

Dazu nur einige Beispiele:

  • Taucht z.B. bei der Prüfung des Merkmals „fremd“ (§ 242 StGB) ein sachenrechtliches Problem auf, werden flankierend die sachenrechtlichen Strukturen wiederholt; z.B. bei der beliebten Klausurproblematik des „Benzindiebstahls“
  • Geht es um den „gutgläubigen Erwerb einer Vormerkung“, werden die häufig in Examensklausuren vorzufindenden „erbrechtlichen Vorfragen“ ebenso behandelt wie die Ansprüche gegen den Nichtberechtigten.
  • Geht es um die Ansprüche bei der „Versteigerung schuldnerfremder Sachen“, werden gleichzeitig die vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfe, also die „Drittwiderspruchsklage“ (§771 ZPO), die „Erinnerung“ (§766 ZPO) wie die Vollstreckungsklage (§767 ZPO) repetiert, um die strukturellen Zusammenhänge zu verstehen.
  • Außerdem werden die in den Klausuren auftretenden zivil- bzw. strafprozessualen oder handels- bzw. gesellschaftsrechtlichen Probleme integriert. Geht es z.B. um Ansprüche, von einer oder gegen eine GbR, werden automatisch die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage und sodann im Schwerpunkt die „Parteifähigkeit“ bzw. „Rechtsfähigkeit“ der GbR besprochen.
  • Wie man in der Klausur mit dem Versäumnisurteil um geht, wird z.B. im Rahmen der Kollision zwischen petitorischen und possessorischen Ansprüchen demonstriert; die Widerklage bzw. die Drittwiderklage im Rahmen der Straßen-verkehrsrechtsklausur.
  • Und im öffentlichen Recht versteht es sich von selbst, dass auch die prozessualen Fragen bei jeder Falllösung routinemäßig behandelt und wiederholt werden.
  • Dabei ist von wesentlicher Bedeutung, dass an Hand von Examensklausuren die immer wieder auftauchenden Lösungsstrukturen eintrainiert werden.
  • Die Teilnehmer sollen damit in die Lage versetzt werden, bereits nach dem ersten Erfassen des Sachverhaltes die Schwerpunkte zu erkennen. Dadurch wird vor allem verhindert, dass unproblematische Fragen zu breit abgehandelt werden. Denn das kostet Punkte!

Wie verläuft der einzelne Unterrichtsblock?

Zunächst die Wiederholung des Stoffes der vergangenen Unterrichtseinheit. Dabei zeigt sich vor allem, dass die Aufzeichnung auf Tonträger ein unverzichtbares Arbeitsinstrument darstellt. Sie erleichtert die Nachbereitung und ermöglicht es, zwischendurch die Problemkreise und Lösungsstrukturen immer wieder zu hören.

Es folgt der Kurzvortrag des Teilnehmers zu examensrelevanten Problemkreisen (z.B. Abgrenzung: Raub/Räuberische Erpressung; Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; die Fortsetzungs-feststellungsklage etc.), dann folgt der neue Stoff.

Wer rhetorisch trainiert wird, kann in der Regel die Problemkreise auch schriftlich fixieren! Lösungsstrukturen werden solange wiederholt, bis sie „ad hoc“ abgespult werden können.

Wie lange dauert die Vorbereitung?

Die Unterrichtsblöcke finden an zwei Tagen (vormittags oder am Nachmittag) in der Woche statt, ggf. auch an den Wochenenden, sofern dies die individuellen Umstände der Teilnehmer erfordern. Zwischen den Unterrichtsblöcken kann jederzeit angerufen werden, wenn scheinbar „unlösbare Probleme“ oder Verständnisfragen auftreten.

Die Dauer dieses systematischen Kurses beträgt in der Regel 7 Monate.

Vor den Examensklausuren bzw. dazwischen wird zudem ein Crash-Kurs durchgeführt. Die notwendigen Strukturen und Problemkreise werden im Überblick wiederholt, um das Kurzzeitgedächtnis zu aktivieren.

Wo finden die Kurse statt?

In Bad Godesberg, Am Kurpark 7, in der ehemaligen spanischen Botschaft, gegenüber der Redoute.

Da nicht nur Bonner und Kölner, sondern auch Teilnehmer aus Düsseldorf, Krefeld, Aachen, sogar aus Mainz, Frankfurt, Hamburg oder Ludwigshafen nach Bad Godesberg angereist sind, zeigt, dass offensichtlich „auch weitere Wege“ lohnend sind.

Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe, würde ich mich über eine unverbindliche Kontaktaufnahme freuen.

 

Ihr

Prof. Dr. jur. Dirk M. Barton